1. Präambel
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich abweichendes vereinbaren. Ausdrücklich vereinbart wird, dass entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner für uns nur dann verbindlich sind, wenn diese von uns schriftlich anerkannt werden; andernfalls bleiben sie widersprochen.
1.2 Die angeführten Bestimmungen über Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch für Leistungen.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebot sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2.3 Offensichtliche Irrtümer und Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümliche erfolgter Angaben, die im offensichtlichen Widerspruch zu den sonstigen Verkaufsunterlagen stehen, sind ausgeschlossen.
2.4 Wir behalten uns die Überprüfung und Beurteilung der technischen Durchführbarkeit eines erteilten Auftrages vor. Wir sind berechtigt vom Vertrag binnen 2 Wochen zurückzutreten, wenn uns die technische Durchführbarkeit des Auftrages nicht gewährleistet er-scheint.
3. Verpackung und Versand
3.1 Mangels abweichender Vereinbarung
a. verstehen sich die angegeben Preise ohne Verpackung;
b. erfolgt die Verpackung in handelsüblicher Weise um unter normalen Transportbedingungen Beschädigungen der Ware auf dem Weg zum festgelegten Bestimmungsort zu vermeiden, auf Kosten des Auftraggebers und wird nur über Vereinbarung zurückgenommen.
3.2 Post- und Bahnsendungen werden unfrei geliefert; sämtliche mit dem Transport verbundenen Kosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Gefahrenübergang
4.1. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Auftraggeber/Käufer über.
4.2 Die Versicherung der Gegenstände ich Sache des Auftraggebers/Käufers.
5. Lieferfrist
5.1 Die vereinbarten bzw. angegebenen Lieferzeiten sind stets nur Ungefährangaben und Richtwerte. Eine Haftung für allfällige Verzögerungen bzw. Überschreitung der Lieferzeiten bzw. –fristen wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist allerdings berechtigt, bei einem Lieferverzug von mehr als einem Monat hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
6. Preise und Zahlung
6.1 Die Preise gelten, falls nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, ab unserem Lager in Hard.
6.2 Angegebene Preisangaben sind Nettopreise.
6.3 Die Zahlung ist binnen 30 Tagen ab Rechungsstellung zu leisten.
6.4 Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Es besteht keine Lieferverpflichtung unsererseits. Die in der Preisliste und unseren technischen Spezifikationen angeführten Werte können ohne Vorankündigung geändert werden. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
6.5 Der Auftraggeber/Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstige von uns nicht anerkannten Gegenansprüche zurückzubehalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.
6.6 Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz vereinbart.
6.7 Sollte nach Zahlungsverzug ein Inkasso- oder Rechtsanwaltsbüro in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Besteller/Käufer zur Bezahlung der dort entstandenen Kosten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Jede Verpfändung der Ware ist unzulässig, so lange der Eigentumsvorbehalt besteht.
7.2 Bei Zahlungsverzug sind wird berechtigt, vom vereinbarten Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und die Ware abzuholen.
7.3 Der Besteller/Käufer ist zur vereinbarungsgemäßen Verarbeitung oder zum gewerbsmäßigen Weiterverkauf der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in der Höhe des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zuzüglich sämtlicher Nebenkosten schon jetzt an uns abgetreten werden. Hiezu bedarf es keines besonderen Übertragungsaktes mehr.
7.4 Wir sind berechtigt, jederzeit zur Wahrung unserer Rechte die Lager- und Geschäftsräumlichkeiten des Bestellers/Käufer zu betreten. Im Falle der Ausübung der Rechte des Verkäufers, insbesondere der Ausübung des Rücknahmerechts aufgrund des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes, verzichtet der Käufer auf das Recht der Besitzstörungsklage aus diesem Titel, sowie auf die Erhebung der Einwendung, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig ist, ferner auf jedweden Schadenersatz auch am entgangenen Gewinn. Alle Kosten, welche hierdurch erwachsen, trägt der Besteller/Käufer.
8. Gewährleistung
8.1 Der Besteller/Käufer hat die von uns gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach der Ware mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Verbogene Mängel sind uns ebenfalls binnen 3 Tagen nach Entdeckung mittels eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
8.2 Mengenmäßige Beanstandungen können nur dann akzeptiert werden, wenn diese auf dem Übernahmeschein vermerkt werden.
8.3 Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich auf solche Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren. Überdies wird ausdrücklich vereinbart, dass die Gewährleistung nur für einen Zeit-raum von 6 Monaten ab Übergabe gilt.
8.4 Wenn Mängel von uns zu vertreten sind, so können wir nach unserer Wahl
a. die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachbessern;
b. die mangelhafte Ware oder mangelhafte Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden lassen;
c. die mangelhafte Ware ersetzen;
d. die mangelhafte Teile ersetzen.
Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein.
8.5 Für die Kosten einer durch den Besteller/Käufer selbst vorgenommen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hiezu unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben.
8.6 Eine Gewährleistungsverpflichtung unsererseits besteht nur dann, wenn die Waren ordnungsgemäß und entsprechend den Richtlinien und Ö-Normen verarbeitet werden.
8.7 Für diejenigen Waren, welche wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der uns selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche; unsere Haftung beschränkt sich auf die Abtretung der Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche, die uns gegen den Unterlieferanten zustehen.
8.8 Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauarbeiten, insbesondere bei Arbeiten an fremder Ware oder gebrauchten Waren wird jede Haftung und Gewährleistung einvernehmlich ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir keinen Schadenersatz zu leisten haben für die Verletzung von Personen, Sachschäden, die nicht Vertragsgegenstand sind und für sonstige Schäden und Gewinnentgang, soweit sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles er-gibt, dass uns ein grobes Verschulden zur Last fällt.
9.2 Generell wird jede Haftung unsererseits für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Mängeln an Lieferungen und/oder Leistungen müssen – sollte der Mangel durch uns nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb eines Jahres nach Ab-lauf der vertraglich festgelegten Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden; andernfalls sind die Ansprüche erloschen.
10. Schulungsmonteur (Anwendungstechniker)
10.1 Wenn ein Schulungsmonteur (Anwendungstechniker) von uns in Anspruch genommen wird, so wird ausdrücklich vereinbart, dass wir für die Tätigkeiten dieses Schulungsmonteurs keine Gewähr leisten und keine Haftung übernehmen. Bei Inanspruchnahme unseres Schulungsmonteurs verzichtet unser Vertragspartner auf sämtliche Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen diesen Schulungsmonteur und gegen uns.
10.2 Im Falle des Einsatzes unseres Schulungsmonteurs treffen sämtliche erforderlichen Sicherungsaufgaben unseren Vertragspartner.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
11.1 Gerichtsstand für sämtliche sich mittelbar oder unmittelbar aus der Vertragsbeziehung entstehenden Streitigkeiten ist das für 6900 Bregenz sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht
11.2 Für den Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht.
11.3 Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort unser Firmensitz in 6971 Hard und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
|
|
261 KB |