Wissenswertes

Durchsturzsicherheit bei Belichtungselementen ist in den meisten Fällen zwingend vorgeschrieben. Für alle Dächer ab Kategorie 2 gilt diese Aussage. Dies sind Dächer ab 150 m² Dachfläche oder mit Anlagen auf dem Dach. ON B 3417 Sicherheitsausstattung: „Belichtungselemente sind dauerhaft durchsturzsicher auszuführen bzw. mit Seitenschutz zu sichern“

Durchsturzsicherungen müssen nach EN 1873 und GS Bau geprüft sein.
Polycarbonat, welches im Einbau Durchsturzsicher ist, gilt nicht als dauerhafte Durchsturzsicherung, da es in Folge die Funktion aufgrund Versprödung verliert und somit keine ausreichende, geprüfte Sicherheit mehr darstellt.

Die gesetzliche Gewährleistung gilt 3 Jahre ab Übergabe / Abnahme des Gewerkes. (Bei Elektrokomponenten 1 Jahr) Bei verdecktem Mangel (zum Beispiel wenn ein Anschluss unter einer Verblechung nicht korrekt ausgeführt wurde oder die Randfixierung mangelhaft ist) gilt die Gewährleistung ab der Schadensentdeckung. Diese Frist bei verdecktem Mangel gilt für 30 Jahre.

Garantien werden zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungen gegeben. Diese gelten jedoch in vielen Fällen nur für die Produkte (Materialgarantie) nicht aber für die Ausführung. Es ist auch besonders darauf zu achten was durch die Garantie abgedeckt wird und was nicht. Beispielsweise eine Garantie auf „nicht rosten“ bei Kunststoffen ist an sich ohne Belang da Kunststoffe aufgrund des Materials nicht rosten.

Wichtiger als Garantien sind in diesem Zusammenhang eine gute Ausführung mit professionellen Handwerkern, welche auch zukünftig noch greifbar sind und eine regelmäßige Dachwartung um mögliche Schadstellen und auch Wartungsfugen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Grundsätzlich müssen Flachdächer mit einem Gefälle von 2% (gemäß ÖNorm B 3691 Planung und Ausführung von Dachabdichtungen) gemacht werden. Wenn dieses Gefälle nicht eingehalten werden kann, ist es möglich das Gefälle mit Zusatzmaßnahmen (vgl. ÖN B 3691 Punkt 5.4.2) um 50 % zu unterschreiten. Das bedeutet, dass das Gefälle 1% sein kann.

2 % Gefälle bedeutet 2 cm auf 1 m. (Hierzu wird eine Dachlatte/Wasserwaage über die Fläche gehalten und in 1 m Entfernung der Abstand zur Abdichtung genommen.)

2° (grad) Gefälle  bedeuten 1,8 cm auf 1 m Länge.

1% Gefälle bedeutet 1 cm auf 1 m Länge.

Reduktion des Gefälles durch Erhöhung der Nenndicke:
Dachabdichtungen müssen gemäß ÖNorm B 3691 Tabelle 7 gemäß Nutzungskategorie 3 (höchste Kategorie) ausgeführt werden. Dies bedeutet für Kunststoffdachbahnen (wie beispielsweise Sucoflex PVC oder TPO) eine Erhöhung der Materialstärke auf 2,0 mm. (statt 1,8 mm) Bitumendachbahnen müssen im Gegenzug mindestens 10 mm stark ausgeführt werden. (statt 8 mm bei Kategorie 2)
Durch die höhere Materialdicke ergibt sich eine Verbesserung der Lebensdauer der Flachdächer, wodurch diese Maßnahme grundsätzlich zu empfehlen ist. Besonders durch die Ausführung mit Kunststoff-Abdichtungen ergibt sich keine nachteilige Verwendung.

Stehendes Wasser / Pfützenbildung:
Grundsätzlich ist bei flach geneigten Dächern mit Pfützenbildung und stehendem Niederschlagswasser zu rechnen. (vgl. ÖN B 3691 Punkt 5.4.1) Bei 1% Gefälle wird diese Problematik verstärkt, was besonders bei Bitumenabdichtungen zu Problemen führen kann. Durch die Stärke der Bitumenbahnen (5mm bzw. 10 mm bei T-Stößen) ist mit erheblich mehr stehendem Wasser zu rechen als mit 2 mm starken Kunststoffdachbahnen. Ebenfalls sind deutlich mehr Stöße aufgrund der kleineren Rollen und dadurch mit mehr stehendem Wasser zu rechnen.
Rotalgen (erkennbar an einer roten Färbung der Oberfläche) können sich auf Pfützen niederlassen. Hier wurden bei zu spätem erkennen bereits Fälle dokumentiert, wo diese die Oberflächen angegriffen haben und somit die Dachbahnen zerstörten. Bitumenbahnen sind hier oft sehr gefährdet. Die hochwertigen PVC und TPO Dachbahnen sind jedoch beständig gegen diese Angriffe. Es wird empfohlen aufgrund der deutlich geringeren Pfützenbildung eine Ausführung von 1% geneigten Dachflächen mit Kunststoffabdichtungsbahnen statt mit Bitumenbahnen auszuführen.

Grundsätzlich folgende Argumente für ein Gründach:

Verbesserung des Kleinklimas (Lebensraum für Tiere insbes. Insekten)

Bindung von Staub und Schadstoffen (Feinstaubbelastung als Schlagwort)

Wasserrückhalt (ein extensives Gründach mit 8 cm Schichtstärke hält bis zu 35 Liter Wasser pro m² zurück – Dicke Aufbauten entsprechend mehr)

Schallschutz (Reduktion Reflektion um 3db, Verbesserung Schalldämmung um 8dB)

Einsparung Energiekosten (Urban Heat Island Effekt – Verringerung der Temperatur durch Verdunstungskälte)

Das Gründach bringt auch eine leichte Dämmwertverbesserung, was aber aufgrund unterschiedlicher Werte durch unterschiedliche Wassersättigungen rechnerisch nicht angesetzt werden darf

Verlängerte Dachlebensdauer (optimaler Schutz der Abdichtung und Verringerung des Temperaturbereiches – Studien sprechen von bis zu 1/3 längerer Lebensdauer)

Erweiterter Lebensraum (insbesondere beim intensiven Gründach)

Das Elementarschutzregister (www.hagelregister.at) bietet ein Instrument zur Klassierung von Bauteilen in Bezug auf ihre Hagelwiderstandsfähigkeit.Die Klassierung erfolgt durch ein standardisiertes Prüfverfahren. Es werden fünf Hagelwiderstandklassen (HW 1–5) definiert, wobei 1 einem sehr schwachen und 5 einem sehr hohen Hagelwiderstand entspricht. Die Klassierung wurde aufgrund der kinetischen Energie eines Hagelkorns einer bestimmten Größe beim Auftreffen auf die Gebäudehülle vorgenommen: In die schwächste Klasse HW 1 werden beispielsweise Bauteile eingeordnet, die beim Aufprall eines Kornes mit 10 mm Durchmesser noch schadenfrei bleiben, bei einem 20 mm Korn aber beschädigt werden. Bauteile, die erst beim Aufpralleines Kornes mit 30 mm Durchmesser beschädigt werden, werden in die Klasse HW 2 eingeordnet. Bauteile mit HW 5 werden auch durch ein Hagelkorn mit 50 mm nicht beschädigt. Die Hagelwiderstandsklasse definiert also die Energie, bei der das Bauteil noch schadenfrei bleibt.

Hagelwiderstand – Durchm. – Geschw. - Klassengrenze
HW1: Durchmesser 10 mm – 13,8 m/s – 0,04 Joule
HW2: Durchmesser 20 mm – 19,5 m/s – 0,7 Joule
HW3: Durchmesser 30 mm – 23,9 m/s – 3,5 Joule
HW4: Durchmesser 40 mm – 27,5 m/s – 11,1 Joule
HW5: Durchmesser 50 mm – 30,8 m/s – 27,0 Joule

Bei Dichtungsbahnen / Abdichtungsbahnen ist die Funktion der Wasserdichtheit und damit das Schadenskriterium Perforation entscheidend. Grundsätzlich weisen TPO und PVC Abdichtungsbahnen sehr hohe Hagelwiderstandswerte auf, wobei TPO Bahnen am höchsten einzustufen sind. Durch die Erhöhung der Nenndicke der Dachbahnen erhöht sich der Hagelwiderstand wesentlich. Bei einer Erhöhung von 0,2 mm (2,0 mm starke Dachbahn statt 1,8 mm) erhöht sich der Widerstand in etwa um 3 m/s, was wiederum einer Hagelklasse höher entspricht.

Bei Lichtkuppeln sind die Funktion der Wasserdichtheit, der Lichtdurchlässigkeit, der Mechanik und das Aussehen, welche durch die Schadenskriterien Riss oder Bruch definiert werden, entscheidend. Durch eine ausreichend starke Außenschale (z.B. Acrylglas 5 mm oder 6 mm oder durch eine Polycarbonat-Verglasung) kann ein höherer Hagelwiderstand erzielt werden.

Bezüglich der Lebensdauer von Flachdächern muss festgehalten werden, dass nur ein Teil der Schäden am Flachdach wirklich auf das Material zurückzuführen sein. Weitaus wichtiger ist hierzu zu Vermeidung der Schäden die Ausbildung der Details und Anschlüsse. Ein Teil ist auf mechanische Beschädigung zurückzuführen. Häufig liegen Ursachen für Fehler in einer Kombination aus schlechtem/schlecht zu verarbeitendem Material und mangelhafter Ausführung kombiniert mit einer unzureichenden Detailplanung.

Vergleichsuntersuchungen Bitumen mit Folie gibt es etliche – es ist jedoch immer genau der Einbau zu beachten (Einbaujahr mit derzeit geltenden Vorschriften – z.B. fehlende Randfixierung etc.) Die Untersuchungen zeigen hier teilweise nur ganz gewisse, spezielle Dacharten oder oft in Zeitbereichen bei denen Fehler gemacht wurden (bspw. bis zu dem Zeitpunkt als die Randfixierung bei Folien noch nicht gemacht wurde und es dadurch zu einer Schädigungshäufung kam). Daher sind solche Untersuchungen aus Sicht der einzelnen Interessengruppen sehr geschickt platziert und oftmals nicht als neutral einzustufen.

Grundsätzlich müssen Dächer nach Kategorie 3 – 30 Jahren halten. Dies ist mit hochwertigen Kunststoff-Dachabdichtungsbahnen (z.B. Sucoflex Dachbahnen) auf jeden Fall möglich. Ein Gründach ist hier nach etlichen Untersuchungen die effektivste Methode die Abdichtung vor den Umwelteinflüssen zu schützen und so für eine lange Lebensdauer zu sorgen.

Fällt Tageslicht in Gebäuden über Oberlichter ein, bringt dies Vorteile gegenüber der Belichtung durch Seitenfenster. Neben der gelichmäßigeren Beleuchtung erhalten auch die von den Außenwänden weit entfernten Bereiche ausreichend natürliches Licht. Die Verteilung der Dachoberlichter bestimmt die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung durch Tageslicht. Hierbei wirken sich mehrere kleine Lichtöffnungen mit einer opalen Verglasung günstiger auf die Gleichmäßigkeit der Beleuchtung als wenige Große aus.

Dachoberlichter, werden meist eingesetzt, um z.B. innenliegende Räume oder Produktionshallen großflächig auszuleuchten. Sie können als einzelne Lichtkuppeln, zusammenhängende Lichtbänder oder Sheddächer ausgeführt sein. Lichtkuppeln werden einzeln in das Dach eingesetzt. Sie bestehen meist aus lichtdurchlässigen klaren oder opalen Kunststoffen und werden in verschiedenen Formen angeboten (z.B. rund, quadratisch, rechteckig). Mit Lichtkuppeln lassen sich einzelne Bereiche in Innenräumen auch gezielt ausleuchten. Für die Beleuchtung von Verkehrswegen oder in Gebäuden mit Arbeitsplätzen, die hintereinander in einer Reihe angeordnet sind (z.B. Fließfertigung) sind Lichtbänder gut geeignet. Sie führen zu einer gleichmäßigen Ausleuchtung. Ihr geringes Eigengewicht kann bei einem nachträglichen Einbau vorteilhaft sein. In der Praxis hat es sich bewährt, Lichtbänder und Lichtkuppeln zweckmäßig zu kombinieren.

Der Tageslichteinfall durch Dachoberlichter wird durch die Größe und die Lage sowie das Material der lichtdurchlässigen Fläche bestimmt. Die Lichtdurchlässigkeit (Lichttransmissionsgrad) von Dachoberlichtern beträgt ca. 60 bis 70 %.

Neben der Gesamtgröße spielt die Verteilung der Belichtungselemente für eine gleichmäßige Beleuchtung eine große Rolle. Eine ungleichmäßige Verteilung sorgt für harte Licht- Schattenwechsel und eine unzureichende Gesamtausleuchtung des Raumes verbunden mit starken Kontrasten und Blendungen. Der Abstand der einzelnen Tageslichtelemente/Oberlichter sollte daher als Faustregel nicht größer sein als die Raumhöhe bzw. der Abstand zum Boden. Zusätzlich sind lichtstreuende Verglasungsmaterialien (opales „milchiges“ Acrylglas oder Stegplatten) einer klaren/transparenten Ausführung vorzuziehen, das sie durch die Bessere Streuung angenehme Lichtverhältnisse und eine Reduzierung der Blendwirkung mit einer Reduktion der harten Licht und Schattenzonen ermöglichen.

Die richtige Baumaterialwahl wird immer wichtiger, da der Energieeinsatz für die Herstellung eines Gebäudes in etwa gleich hoch ist wie der Aufwand für die Beheizung eines Niedrigenergiehauses während 50 Jahren. Umweltgerechtes Bauen berücksichtigt daher bestmöglichen Wärmeschutz, erneuerbare Energieträger und ökologische Baustoffe.

Polyethylen und Polypropylen (Basis für viele TPO Dachbahnen – wie beispielsweise Sucoflex) sind thermoplastische Kunststoffe aus der Gruppe der Polyolefine. Als Zusatzstoffe kommen Füllstoffe, Stabilisatoren organischer und/oder anorganischer Herkunft zur Anwendung. Polyolefine gelten im Vergleich zu anderen Kunststoffen wie z.B. PVC als umweltverträglicher (direkte Gewinnung der Monomere ohne toxikologisch problematische Zwischenprodukte, keine Zugabe von Weichmachern notwendig, humantoxikologisch relativ unproblematisch, unproblematische Entsorgung).
Dem Ökologiegedanke folgend sollte diese Dachbahnen nach Möglichkeit ohne Zusatzstoffe wie Reiniger/Nahtvorbehandlung (oftmals toxisch, Gefahrgut) verbunden werden können.

Je einfacher ein Gebäude wieder in seine Bestandteile zerlegt werden kann, umso besser ist seine Eigenschaft „Rückbaubarkeit“ zu beurteilen. Die Baustoffe und Konstruktionen sind im Sinne ihrer möglichen Weiternutzung, Wiederverwendung, getrennten Verwertung und getrennten Entsorgung/Deponierung auszuwählen bzw. zu planen. Dabei ist auf die einfache Trennbarkeit von Konstruktionen mit Materialien unterschiedlicher Lebensdauer zu achten. Die Verträglichkeit von unterschiedlichen Baustoffen und Bauteilen muss berücksichtigt werden und die Art der Verbindungen ist im Hinblick auf die Demontierbarkeit zu betrachten.

Hier sind am Dach lose verlegte Konstruktionen bzw. durch Verschraubung verbundene Konstruktionen verklebten Konstruktionen vorzuziehen. Bei diesem Thema sind Kunststoff-Dachbahnen gegenüber Bitumen-Bahnen klar im Vorteil, da bei Kunststoff-Bahnen (z.B. TPO Dachbahnen) nur die Naht thermisch verbunden wird und bei Bitumenbahnen diese oft vollflächig mit dem Untergrund verflämmt werden und somit eine fixe Verbindung mit diesem eingeht. Dadurch ist die Rückbaubarkeit nur noch eingeschränkt möglich.

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